Geprüft: jeder Kalender mit Prüfdatum und Quelle

Feuerwerk-Adventskalender 2026

Feuerwerk-Adventskalender enthalten Kleinfeuerwerk der Kategorie F1 und sind ab 12 Jahren zugelassen. Ein F2-Kalender wäre vor dem 29. Dezember für Verbraucher gar nicht verkäuflich. Stand Oktober 2026 sind drei F1-Kalender bekannt, alle ohne ausgewiesenen 2026er Jahrgang.

Was sich geändert hat
  1. Seite neu: Rechtslage Feuerwerk-Adventskalender, drei F1-Kalender, Verkaufszeitraum 2026

Welche Feuerwerk-Adventskalender es gibt

Stand Oktober 2026 sind drei Feuerwerk-Adventskalender auf dem Markt. Alle enthalten ausschließlich F1-Ware (ab 12 Jahren). Keiner nennt einen 2026er Jahrgang. Wir listen sie hier zur Information, ohne Kaufempfehlung und ohne Kauflinks.

Kalender Hersteller Türchen Preis Status 09.10.2026
Remember December Lesli (Pyrolager) 26 (6. bis 31.12.) UVP 18,89 Euro vergriffen
Fireworks Adventskalender F1 (GBV-1001) GBV Fireworks (Feuerwerkshop) 26 (6. bis 31.12.) 25,00 Euro auf Lager
PYRO-Kalender 31 Tage voller Feuerzauber Pyroweb 31 69,99 Euro nicht lagernd

Alle drei laufen als F1-Pyrotechnik: ab 12 Jahren, ganzjährig erlaubt. Der Pyroweb-Kalender gibt auf der Produktseite ab 14 Jahren an. Kennzeichnet ein Hersteller strenger als das Gesetz, halte dich an die Herstellerangabe.

Was erlaubt ist: die Rechtslage

Die Regeln stehen in der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), abgerufen am 09.10.2026.

Kategorien und Alter (§ 20 Abs. 1 1. SprengV):

Kategorie Beispiele Mindestalter Verkauf
F1 Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, kleine Fontänen 12 Jahre ganzjährig
F2 Silvesterraketen, Böller, Batterien 18 Jahre nur 29. bis 31.12.
F3 und F4 Großfeuerwerk 18 bzw. 21 Jahre nur mit Erlaubnis oder Befähigungsschein

Warum es keinen F2-Adventskalender für Verbraucher gibt: Sortimente mit auch nur einem F2-Artikel unterliegen insgesamt den F2-Regeln (IHK, Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt). Ein Kalender, der ab dem 1. Dezember Türchen öffnet, ist für F2 nicht darstellbar.

Verkaufszeitraum 2026: F2-Silvesterfeuerwerk darf Verbrauchern vom 29. bis 31. Dezember 2026 überlassen werden (§ 22 Abs. 1). Ein Sonntag fällt in diesem Jahr nicht in das Fenster, daher kein Vorlauf auf den 28. Dezember.

Abbrennen (§ 23): F2-Feuerwerk darf am 31. Dezember und 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden ist Abbrennen verboten. Viele Kommunen schränken das zusätzlich ein: Prüfe vor Ort die Regelung deines Ordnungsamtes.

Kennzeichnung (IHK, Stand 11/2025): Zugelassenes Feuerwerk trägt ein CE-Zeichen, eine Registrierungsnummer einer Prüfstelle (z. B. BAM), eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung und eine Alterskennzeichnung. Ware ohne diese Merkmale ist illegal. Feuerwerk aus Polen oder Tschechien ohne deutsche Zulassung darf in Deutschland weder verkauft noch gezündet werden. Verstöße können Bußgelder bis 50.000 Euro nach sich ziehen.

Sicherheit

F1-Fontänen und Wunderkerzen wirken harmlos, können in Innenräumen aber brennbare Materialien entzünden. Bitte auch F1-Artikel nur im Freien und mit Abstand zu Vorhängen, Tischdecken und Dekoration verwenden.

Wer auf Pyrotechnik verzichten will und trotzdem einen Silvester-Countdown plant, findet auf unserer Seite Adventskalender zum Befüllen Ideen für einen selbst gestalteten Countdown.

Häufige Fragen

Sind Feuerwerk-Adventskalender ab 12 oder ab 18?

Das hängt von der Kategorie ab. F1-Artikel (Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) sind ab 12 Jahren frei verkäuflich, das ganze Jahr über. F2-Artikel (klassische Silvesterböller und Raketen) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren und nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden (1. SprengV, § 20 und § 22).

Wann beginnt 2026 der Feuerwerksverkauf?

Für F2-Silvesterfeuerwerk am Dienstag, 29. Dezember 2026. Ende ist der 31. Dezember. Da kein Sonntag dazwischenliegt, gibt es 2026 keinen Vorlauf auf den 28. Dezember. F1-Artikel sind ganzjährig erhältlich.

Gibt es einen F2-Feuerwerk-Adventskalender?

Praktisch nicht für Verbraucher. Sortimente mit auch nur einem F2-Artikel unterliegen insgesamt den F2-Regeln: Verkauf erst ab dem 29. Dezember, nur an Personen ab 18. Ein Adventskalender, der ab dem 1. Dezember täglich ein Türchen öffnet, ist damit für F2 nicht umsetzbar.

Zuletzt geprüft: 09.10.2026. Rechtsgrundlage: 1. SprengV (gesetze-im-internet.de), IHK-Merkblatt Feuerwerk (Stand 11/2025), ZDFheute (29.12.2025).